Löwenhof 2, 28844 Weyhe
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CSS Akademie GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der CSS Akademie GmbH


Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche von der CSS Akademie GmbH angebotenen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Seminare, Lehrgänge sowie Firmenschulungen.

(2) Die AGB gelten für Teilnehmende (Privatpersonen), Firmenkunden und öffentlich geförderte Maßnahmen (z. B. nach AZAV und SGB III).

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Rechtsgrundlagen

Die vertraglichen Beziehungen unterliegen insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), der AZAV sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


Abschnitt II – Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung von Lehrgängen in Medien stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Anmeldung, ggf. Vorlage eines Bildungsgutscheins und die schriftliche Bestätigung durch die Akademie zustande.

(3) Bei geförderten Maßnahmen steht der Vertrag unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung durch den Kostenträger.

§ 4 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an der im Vertrag bezeichneten Bildungsmaßnahme.

(2) Inhalte und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung.

(3) Ein bestimmter Lernerfolg oder ein Prüfungsergebnis wird ausdrücklich nicht geschuldet.


Abschnitt III – AZAV- und Bildungsgutscheinmaßnahmen

§ 5 Pflichten der Teilnehmenden

(1) Teilnehmende sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, Fehlzeiten unverzüglich anzuzeigen und den Weisungen der Akademie sowie der Hausordnung Folge zu leisten.

(2) Pflichtverletzungen werden dokumentiert und dem zuständigen Kostenträger gemeldet.

§ 6 Abbruch, Ausschluss und Kündigung

(1) Ein eigenmächtiger Abbruch stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar.

(2) Die Akademie kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (z. B. bei unentschuldigtem Fehlen oder Störung des Lehrbetriebs).

(3) Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.


Abschnitt IV – Lehrgänge und Seminare für externe Unternehmen

§ 7 Besondere Bestimmungen

(1) Lehrgänge für Unternehmen werden in deutscher Sprache durchgeführt.

(2) Bei Kooperationen mit der IHK gelten deren Richtlinien ergänzend.

(3) Die Gebühren sind vollständig vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Ohne Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

(4) Ein Teilnehmerwechsel ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache zulässig.

(5) Absagen müssen spätestens 5 Kalendertage vor Beginn schriftlich erfolgen, andernfalls kann der Ausfall vollständig in Rechnung gestellt werden.


Abschnitt V – Pflichten von Privatpersonen

§ 8 Mitwirkungspflichten

(1) Privatpersonen sind zur gesetzes- und vertragskonformen Mitwirkung verpflichtet.

(2) Weisungen der Akademie, ihrer Mitarbeitenden und Dozenten sind verbindlich und unverzüglich umzusetzen.


Abschnitt VI – Vergütung, Haftung und Datenschutz

§ 9 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder dem Bewilligungsbescheid des Kostenträgers.

§ 10 Haftung der Akademie

Die Akademie haftet nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Teilnehmende stimmen der notwendigen Datenweitergabe an Kostenträger und Prüfstellen zu.


Abschnitt VII – Absage von Veranstaltungen

§ 12 Rücktritt durch die Akademie

(1) Die Akademie kann Lehrgänge aus wichtigen Gründen (z. B. Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Dozentenausfall) absagen.

(2) Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen.


Abschnitt VIII – Schlussbestimmungen

§ 13 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Akademie.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB unberührt.

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