Löwenhof 2, 28844 Weyhe
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Unterschied zwischen der IHK-Unterrichtung und der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Im Sicherheitsgewerbe sind bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben, um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen. Die grundlegenden Nachweise sind die IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO sowie die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Beide Qualifikationen dienen dem Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen im Bewachungsgewerbe, unterscheiden sich jedoch im Umfang, den Anforderungen und den Einsatzmöglichkeiten.

IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO – Mindestvoraussetzung für den Einstieg

Die IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO stellt die gesetzliche Mindestvoraussetzung und gleichzeitig die Mindestanforderung dar, um im Sicherheitsdienst tätig werden zu dürfen. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden und vermittelt grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Recht, Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen sowie Rechte und Pflichten von Sicherheitsmitarbeitenden.

Eine klassische Prüfung findet nicht statt. Die Teilnahme wird durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigt, sofern die Teilnehmenden vollständig an der Unterrichtung teilgenommen haben.

Mit der IHK-Unterrichtung können Sicherheitsmitarbeitende unter anderem in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Empfangs- und Pfortendienste
  • Streifendienste auf privaten Grundstücken
  • Allgemeine Bewachungstätigkeiten ohne besondere gesetzliche Anforderungen

 

IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – Erweiterte Qualifikation mit Prüfung

Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist eine weiterführende und anspruchsvollere Qualifikation. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, in der umfassende Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen sowie der praktischen Anforderungen im Sicherheitsdienst nachgewiesen werden müssen.

Diese Qualifikation ist gesetzlich vorgeschrieben für Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder besonderer Verantwortung. Dazu gehören insbesondere:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • Ladendetektiv- und Einzelhandelsüberwachung
  • Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Die Sachkundeprüfung eröffnet erweiterte Einsatzmöglichkeiten und verbessert die beruflichen Perspektiven im Sicherheitsgewerbe deutlich.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Sowohl für die IHK-Unterrichtung als auch für die IHK-Sachkundeprüfung gelten folgende grundlegende Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Gute deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Fähigkeit, dem Unterricht sowie den Prüfungsinhalten fachlich und sprachlich zu folgen

Fazit

Die IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO ist die gesetzliche Mindestqualifikation und bildet die Grundlage für den Einstieg in das Sicherheitsgewerbe. Die IHK-Sachkundeprüfung stellt eine weiterführende Qualifikation dar, die den Zugang zu verantwortungsvolleren Tätigkeiten ermöglicht und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten erheblich erweitert.

Die CSS Akademie GmbH steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei, die passende Qualifikation für Ihren Einstieg oder Ihre berufliche Weiterentwicklung im Sicherheitsdienst zu wählen.

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